

|
Schweizer - Banken -
Portal
Informationen zur Geldanlage
in der Schweiz
|
| Kontakt | Impressum |
| Artikel
47 des Schweizer Bundesgesetzes
über Schweizer Banken und
Sparkassen besagt, daß der Bankkunde einer Schweizer Bank ein Recht auf Schutz seiner ökonomischen Privatsphäre hat. Das Schweizer Bankgeheimnis soll verhindern, dass Schweizer Banken unerlaubt Informationen über Kunden weitergeben. Inländische-, und ausländische Kunden und Anleger genießen gleichermaßen den weitgehenden Schutz durch das Schweizer Bankgeheimnis. |
|
Wichtige
Gesetzesänderung !!!
Ab dem 15.
Juni 2007, neue
Bargeldkontrollen bei Reisen in, und aus der Schweiz. Ab dem
15.06.2007 müssen Bürger bei einem Grenzübertritt in,
und aus der Schweiz
mitgeführte Barmittel ab 10.000 Euro selbstständig
deklarieren. Erforderlich
ist eine schriftliche Auflistung der mitgeführten Gelder,
Wertpapiere,
Zinskupons und Schecks. Es muss aufgeführt werden, woher die
Gelder stammen und
an welchen Empfänger sie gehen sollen.
|
![]() |
Die
Entstehungsgeschichte
der Schweizer Banken
|